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Allgemeine Bedingungen

1. Unsere Ferienwohnungen sind Ferienhäuser, Ferienappartements oder Ferienstudios, die wöchentlich oder für 14 Tage vermietet werden.
2. Die Anmietung unserer Ferienwohnungen auf der Grundlage eines Mietvertrags ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Mieter alle Paragraphen dieser Allgemeinen Mietvereinbarung akzeptiert.
3. Die Mindestmietdauer für eine unserer Ferienwohnungen beträgt in der Regel eine Woche. In den Monaten Juli und August haben zweiwöchige Mietverträge Vorrang.
4. Wir vermieten unsere Häuser und Studios von Samstag bis Samstag und unsere Wohnungen von Sonntag bis Sonntag. Das Recht zur Belegung der Beherbergungsstätte beginnt am Anreisetag um 17:00 Uhr und endet am Abreisetag vor 10:00 Uhr. Für Kunden, die aufgrund von Flugplänen verspätet ankommen, beträgt die maximale Check-in-Zeit nach vorheriger Ankündigung bis Mitternacht.
5. In Ausnahmefällen kann ein Mietvertrag auch nur für ein Wochenende (gegebenenfalls inklusive Brückentagen) abgeschlossen werden. In die­sen Fällen beginnt die Zugangsberechtigung zur Ferienwohnung am Tag Ihrer vertraglich festgelegten Anreise um 17.00 Uhr und endet am Tag Ihrer vertraglich festgelegten Abreise ebenfalls um 17.00 Uhr.
6. Im Falle von nicht direkt mit uns sondern über Dritte (Booking.com, Airbnb, Housetrip etc.) abgeschlossenen Buchungen bzw. Verträgen können für die Paragraphen 3, 4 und 5 gegebenenfalls deren abweichende Bestimmungen gelten.
7. Die für jede Ferienwohnung im Mietvertrag festgesetzte Höchstbelegzahl ist strikt einzuhalten. Als Bewohner gelten auch Kinder, die älter als zwei Jahre sind, wenn sie nicht in einem Kinder(reise)bettchen schlafen. Die kostenlose Unterbringung von Kindern unter zwei Jahren ist nur dann gestattet, wenn diese in einem Kinder(reise)bettchen schlafen und die Beschaffenheit der Ferienwohnung dies zulässt. Kinderbettchen und -hochstühle können bei der Direktion angemietet werden.
Die Direktion kann dem Mieter den Zugang zur Ferienwohnung verweigern, wenn die Höchstbelegzahl der Ferienwohnung überschritten wird.
Stellt sich im Verlauf des Aufenthalts eine Überschreitung der Höchstbelegzahl der Ferienwohnung heraus, so wird die Buchung ungültig und die Mieter müssen die Ferienwohnung augenblicklich räumen. Jeglicher Besuch von Personen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, sowie deren Betreten der gemeinschaftlichen, d. h. auch allen anderen Mietern zugänglichen Bereiche, sind der Direktion zwingend anzuzeigen (siehe auch § 8).
8. Ausschließlich die im Mietvertrag aufgeführten und in einer unserer Ferienwohnungen wohnenden Personen haben das Recht, die Serviceleistungen unserer Einrichtung (WLAN, Schwimmbad, Grill, Garten, Parkplätze etc.) in Anspruch zu nehmen.
9. Die Nutzung des gemeinschaftlichen Schwimmbads geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die Direktion übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung bei Unfällen jedweder Art im Schwimmbadbereich. Bitte beachten Sie insbesondere, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der Aufenthalt im gesamten Schwimmbadbereich nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen gestattet ist.
Alle Zugänge zum Schwimmbadbereich müssen unter allen Umständen (wieder) zugesperrt werden.
10. Alle Mieter haben strikt die Grundregeln des Zusammenlebens, der gegenseitigen Rücksichtnahme und der guten Nachbarschaft einzuhalten und sind dazu verpflichtet, jedwede Lärmbelästigung zwischen 22 Uhr und 9 Uhr zu unterlassen. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich die Direktion das Recht vor, den Mietvertrag sofort und fristlos zu kündigen.
11. Es ist ausdrücklich untersagt, jedwede Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle, Sessel, Sofas, Lampen, Küchengeräte etc.) aus dem Inneren einer Ferienwohnung zu entfernen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Gegenstände, die explizit zur Benutzung auf der Terrasse und im Garten der angemieteten Ferienwohnung vorgesehen sind.
12. Die Ferienwohnung ist mit allen notwendigen bzw. üblichen Haushaltsgegenständen (Elektrogeräten, Geschirr etc.) ausgestattet. Die Mieter haben der Direktion unverzüglich den Verlust oder die Beschädigung von Einrichtungs- oder Haushaltsgegenständen anzuzeigen, damit diese möglichst umgehend repariert oder gegebenenfalls ersetzt werden können. Die dafür anfallenden Kosten werden von der Kaution (siehe §§ 18 und 19) abgezogen.
13. Die Ferienwohnung wird dem Mieter zusammen mit allen Haushaltsgeräten in einwandfreiem Zustand zur Nutzung überlassen. Sollte während des Aufenthalts ein Haushaltsgerät aufgrund unsachgemäßer Benutzung oder Missachtung der Bedienungs- und Pflegeanleitung seitens des Mieters beschädigt werden, so werden die Kosten für die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung mit der Kaution verrechnet (siehe §§ 18 und 19).
14. Die Ferienwohnung wird dem Mieter in einem sauberen und einwandfreien Zustand überlassen, der zuvor von der Direktion umfassend kontrolliert wurde. Die Ferienwohnung ist bei der Abreise vom Mieter in demselben sauberen und einwandfreien Zustand zurückzulassen.
Wird die Ferienwohnung in einem verunreinigten und/oder unordentlichen Zustand oder unter Hinterlassung von Abfällen zurückgelassen, so stellt dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Allgemeine Mietvereinbarung dar. Die Kaution wird in diesem Fall nicht erstattet (siehe §§ 18 und 19).
15. Beabsichtigen Sie Haustiere gleich welcher Art (Hunde, Katzen etc.) mitzubringen, so ist dies unbedingt bereits bei der Buchung anzuzeigen. In einigen unserer Ferienwohnungen sind Haustiere erlaubt, in anderen dagegen nicht. Sie müssen innerhalb der Ferienanlage stets angeleint sein und dürfen unter keinen Umständen in den Bereich des gemeinschaftlichen Schwimmbads mitgenommen werden.
16. Im Mietpreis unserer Ferienwohnungen ist der Verbrauch an Wasser, Strom und – soweit vorhanden – Gas sowie die Umsatzsteuer inbegriffen. Pro Bett werden zwei Bettlaken, eine Tagesdecke, ein Kopfkissen samt Überzug und – sofern saisonal notwendig – Bettdecken sowie ein Badvorleger pro Dusche oder Badewanne, eine Rolle Toilettenpapier pro Bad/WC und eine Tischdecke pro Tisch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kissen können kostenpflichtig entliehen werden.
17. Hand- und Strandtücher sind ebenso wenig im Mietpreis unserer Ferienwohnungen inbegriffen wie Geschirrtücher, Haushaltsschwämme und Reinigungsmittel. Geschirrtücher können kostenpflichtig entliehen werden. Ebenso wenig im Mietpreis inbegriffen ist die Fremdenverkehrsabgabe, die in Höhe von derzeit 0,50 € pro Person und Nacht am Ankunftstag im Voraus an den Vermieter zu entrichten ist.
18. Der Zugang zur Ferienwohnung ist nur nach vorheriger Zahlung einer Kaution von 200 € möglich. Diese Kaution wird am Tag der Abreise zwischen 9.00 und 10.00 Uhr im Anschluss an eine gemeinsame Begehung der Ferienwohnung zurückerstattet.
In folgenden Fällen wird die Kaution nicht oder nur teilweise zurückerstattet:
a) Die Zahl der Personen in einer Ferienwohnung überstieg die vertraglich erlaubte Höchstgrenze (siehe § 7).
b) Das Mietobjekt wurde nicht fristgemäß verlassen (siehe §§ 4 und 5).
c) Das Mietobjekt wurde in verunreinigtem oder unordentlichem Zustand, mit unentsorgtem Abfall oder mit verschmutzten Küchenutensilien zurückgelassen (siehe § 14).
d) Die Ferienwohnung und/oder Einrichtungsgegenstände sind beschädigt oder fehlen.
e) Haushaltsgeräte und/oder andere Gegenstände sind beschädigt oder fehlen.
f) Die Fernbedienung für das Fernsehgerät, den Satelliten-Receiver oder die Klimaan­la­ge sind beschädigt, unbrauchbar oder fehlen.
g) Die Schlüssel für die Mietwohnung und/oder für den Parkplatz sind beschädigt oder abhandengekommen.
h) Wurden Kinderbettchen und/oder -hochstühle, zusätzliche Kissen oder Handtücher kostenpflichtig ausgeliehen, dann werden die anfallenden Kosten von der Kaution in Abzug gebracht.
19. Reicht die Kaution von 200 € nicht aus, um alle zusätzlich anfallenden Kosten zu decken (siehe §§ 18d-18h), so ist die Differenz vom Mieter zu tragen.
20. Wird die Reservierung einer unserer Ferienwohnungen aufgrund eines nicht von der Gesellschaft Villas Coll zu verantwortenden Ereignisses annulliert, dann wird die bei der Buchung geleistete Anzahlung nicht erstattet.
21. Um Diebstähle zu vermeiden, empfiehlt es sich, keine persönlichen Habseligkeiten außerhalb der Ferienwohnung zu lassen, beim Verlassen der Ferienwohnung Türen, Fenster und Roll-/Fensterläden zu schließen bzw. abzusperren und keine größeren Mengen an Bargeld mit sich zu führen.
Die Direktion übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstählen innerhalb und außerhalb der Ferienwohnungen sowie in den gemeinschaftlichen Bereichen (Schwimmbad, Parkplätze etc.).
22. Die Direktion übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung im Falle von Krankheit, Unfällen und anderen eventuell bei den Mietern im Verlauf ihres Aufenthalts auftretenden Problemen oder Schäden.
23. Wir empfehlen den Mietern, in ihrem eigenen Interesse sinnvolle Zusatzversicherungen abzuschließen (Reisekostenrücktritt, Auslandskrankenschutz, Unfall, Reisegepäck, Diebstahl etc.). Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse denken Sie bitte daran, eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitzuführen. In der Regel genügt Ihre deutsche Versichertenkarte, auf deren Rückseite die EHIC aufgedruckt ist.
24. Da es bei einigen unserer Mieter, die mit ihrem eigenen Fahrzeug anreisten, im Verlauf und am Ende ihres Aufenthalts wiederholt zu Pannen gekommen ist, überprüfen Sie vor Reiseantritt bitte, ob sich Ihr Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und die notwendigen Inspektionen durchgeführt wurden.
25. Sollten bei Ihrem Aufenthalt in einer unserer Ferienwohnungen Probleme jedweder Art auftreten, können Sie uns über die Handy-Nummer +34 6 29 85 38 68 oder an der Rezeption erreichen, die sich an der Camí Forestal 3 in Sant Martí d'Empúries befindet. 
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